HÄUFIGE FRAGEN
Was ist ein Schadengutachten und wozu dient es ?
Ein Schadengutachten ist eine verkehrsfähige Expertise welche zur Klärung von Sachverhalten und der Sicherung von Ansprüchen dient.
Neben der Ermittlung des tatsächlichen Schadenumfanges und der Sicherung von Beweismitteln werden je nach Schadenart und Auftraggeberbesonderheiten
weitere Faktoren wie die Berechnung des merkantilen Minderwertes, Angaben zum Schadenhergang und Schadenursache, Angaben zum Wiederbeschaffungswert, dem Restwert und zum Nutzungsausfall ermittelt und aufgeführt.
Ein Schadengutachten dient der ersatzpflichtigen Versicherung als Schadenregulierungs-grundlage.
Ab welcher Schadenhöhe kann ich ein Schadengutachten in Auftrag geben?
Was kostet ein Schadengutachten ?
Wer trägt die Kosten für das Schadengutachten ?
In der Regel werden im Haftpflicht- schadenfall Schadengutachten erst ab einer Schadenhöhe von ca.1.000,00 € inkl. MwSt. in Auftrag gegeben (Bagatellschadengrenze).
Es gibt aber Ausnahmen: wenn z.B ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die Honorarkosten werden nach der ermittelten Schadenhöhe berechnet.
Wir richten uns bei der Berechnung unserer Gutachtenkosten nach der Honorarliste des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., BVSK.
Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich der Unfallverursacher die Kosten für das Schadengutachten bzw. die ersatzpflichtige Versicherung des Unfallverursachers.
Der Unterschied zwischen Haftpflichtschaden und Kaskoschaden ?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn sie bei einem Verkehrsunfall nicht der Unfallverursacher sind, sondern der Unfallgeschädigte.
Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn sie an ihrem Fahrzeug einen selbstverschuldeten Unfallschaden vorliegen haben, hier greift ihre
Vollkaskoversicherung.
Wird ihr Fahrzeug durch ein anderes, versichertes Ereignis z.B. durch einen Hagelschlag, Sturm, Überschwemmung , Diebstahl oder durch einen Brand beschädigt, dann sind diese Schäden über ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Die Versicherungen sind im Kaskofall weisungsbefugt d.h. sie sollten im Schadenfall unbedingt Rücksprache mit ihrer Versicherung halten und den weiteren Regulierungsablauf bezüglich einer Reparatur oder Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen abstimmen.
Kann ich einen Schaden fiktiv abrechnen ?
Grundsätzlich haben sie als Geschädigter und Anspruchsteller das Wahlrecht zwischen einer Fahrzeugreparatur des unfallbeschädigten Fahrzeugs (konkrete Abrechnung) oder einer Auszahlung der laut Schadengutachten ermittelten Reparaturkosten (fiktive Abrechnung).
Hier ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, welche Regulierungsmöglichkeit für sie ggf. günstiger ist und in Betracht kommt.